Der Freiwilligendienst ist eine tolle Chance die Voraussetzungen für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege bzw. -hilfe zu erfüllen, aber auch die Wartezeiten für ein Studium zu überbrücken oder sich beruflich zu orientieren und dabei persönlich zu wachsen. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bzw. das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Lebenshilfe kann für die meisten sozialen Berufe als Vorpraktikum anerkannt werden. Die Lebenshilfe Dillingen a.d. Donau ist eine anerkannte Einsatzstelle des "Lebenshilfe Landesverbandes Bayern".
Dauer und Beginn
Unterschied zwischen FSJ und BFD
Ein FSJ können engagierte Jugendliche im Alter von 16 bis 26 Jahren durchführen. Der Bundesfreiwilligen Dienst ist erst ab 18 Jahren und nach Erfüllung der Schulpflicht möglich.
Bei Ableistung eines anerkannten freiwilligen Dienstes wird Kindergeld bis zur Altersgrenze von 25 Jahren gewährt.